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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

 

  1. Geltung der AGB
    Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte des Verkäufers. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

  2. Bestellung
    Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für uns verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen.

  3. Preise, Berechnung und Zahlung
    Für die Berechnung sind die am Versandtag gültigen Preise maßgebend, die sich ab Werk, ausschließlich Fracht, Porto, Transportversicherung, Verpackung und Umsatzsteuer verstehen. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto.

  4. Lieferung und Abnahme
    Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Bei schuldhafter Überschreitung der Lieferfrist kann der Käufer unter Ausschluss weiterer Rechte nach Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Forderung in Verzug ist. Unvorhersehbare Lieferfristüberschreitungen, Lieferausfälle von unseren Lieferanten, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen und Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme. Wird hierdurch die Lieferung bzw. Abnahme um mehr als 2 Monate verzögert, so ist jede der Parteien unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der Liefer- bzw. Abnahmestornierung betroffener Menge vom Vertrag zurückzutreten.

  5. Verpackung und Versand
    Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Wir werden uns dabei bemühen, Wünsche des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.

  6. Gewährleistung und Mängelrügen
    Der Käufer hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Wird diese Prüfung unterlassen, nicht in dem gebotenen Umfang durchgeführt oder werden erkennbare Mängel nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, uns angezeigt, so gilt die Ware hinsichtlich solcher Mängel als genehmigt. Nicht erkennbare Mängel gelten als genehmigt, wenn sie uns nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach der Auslieferung der Ware am Versandort, angezeigt werden. Beanstandungen sind schriftlich unter Angabe der Bestelldaten, der Kunden-, Rechnungs- und Versandnummer zu erheben. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Ordnungsgemäß erhobene und begründete Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Käufers durch Preisnachlass, Nachbesserung, Umtausch oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises entsprechen. Erfüllen wir diese Verpflichtungen nicht, so kann der Käufer zwischen den Rechten wählen. Weitere Ansprüche des Käufers sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für den Ersatz von Schäden, die nicht unmittelbar an der Ware selbst entstanden sind. Wir behalten uns berechnete Mehr- oder Minderlieferungen bis ± 10 % vor. Abweichungen oder Änderungen von der vertraglich vereinbarten Ware dürfen wir vornehmen, sofern diese keine Beeinträchtigungen der Verwendungsmöglichkeiten beim Käufer mit sich bringen.

  7. Auskünfte und Raterteilung
    Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

  8. Haftung, Rücktritt
    Der Käufer kann nur in den Fällen und in dem Umfang Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, in denen es in diesen Bedingungen ausdrücklich bestimmt ist. Eine weitergehende Haftung von uns – gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wegen Verletzungen vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung – ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt haften.

  9. Eigentumsvorbehalt
    Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung) Eigentum des Verkäufers. Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, der damit als Hersteller im Sinne des § 950 BGB gilt und das Eigentum an dem Zwischen- oder Enderzeugnis erwirbt. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Waren, erwirbt der Verkäufer ein Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von ihm gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der fremden Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung. Das gleiche gilt bei Verbindungen oder Vermischungen im Sinne der §§ 947, 948 BGB von Vorbehaltsware mit fremder Ware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt den ihm hieraus entstehenden Vergütungsanspruch gegen Dritte ab. Der Käufer ist berechtigt, die Ware oder das verarbeitende Erzeugnis im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung an den Verkäufer zu dessen Sicherung ab. Der Käufer ist zum Einzug der Forderung ermächtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft. Die Einziehungsermächtigung des Käufers erlischt ohne ausdrückliche Erklärung des Verkäufers, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Verkäufer wird von seiner Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Wert der Vorbehaltsware meint stets den dem Käufer vom Verkäufer berechneten Preis (Rechnungspreis).

  10. Incoterms bei Auslandsgeschäften
    Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die von der Internationalen Handelskammer in Paris herausgegebenen „Incoterms“, jeweils bei der Durchführung des Auftrages geltender neuster Fassung.

  11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Auf alle Verkaufsverträge findet das am Hauptsitz des Verkäufers geltende Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Verkäufers. Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollen anstelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

Müller & Rössner GmbH & Co. KG – August 2014